Information

Hinweis an Anwaltskandidaten/Anwaltskandidatinnen:

Die Lehrveranstaltung «Einführung in das Finanzmanagement und das Rechnungswesen» ist ab dem HS 2026 bzw. dem Durchführungssemester FS 2027 für Anwaltskandidatinnen und -kandidaten nicht mehr als Buchhaltungskurs für die Zulassung zur Anwaltsprüfung anrechenbar. Aus diesem Grund werden eingereichte Formulare zum Besuchsnachweis dieser Lehrveranstaltung nicht mehr bearbeitet.